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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09   

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https://dejure.org/2010,25693
OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09 (https://dejure.org/2010,25693)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.12.2010 - 8 K 10/09 (https://dejure.org/2010,25693)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 8 K 10/09 (https://dejure.org/2010,25693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 59 Abs 2 FlurbG, § 86 Abs 1 Nr 1 FlurbG, § 134 Abs 2 FlurbG, § 63 Abs 2 LAnpG, § 64 LAnpG
    Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin; Prüfungsumfang der Einwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch nach dem Anhörungstermin gegen den Bodenordnungsplan oder gegen die Wertermittlung als Fall eines Widerspruchs mit den Erfordernissen des § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ); Rechtfertigung einer Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Nachsichtgewährung; Widerspruch; Widerspruchsfrist; Widerspruchstermin

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch nach dem Anhörungstermin gegen den Bodenordnungsplan oder gegen die Wertermittlung als Fall eines Widerspruchs mit den Erfordernissen des § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG); Rechtfertigung einer Nachsichtgewährung gemäß § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG bei ...

Papierfundstellen

  • AUR 2011, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Rechtsgrundlage für die Wertermittlung sind auch in einem Verfahren gemäß § 64 LwAnpG grundsätzlich die §§ 27 ff. FlurbG, die bei der Bewertung von mit fremdem Gebäudeeigentum bebauten Grundstücken durch die entsprechend heranzuziehenden Bewertungsregelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ergänzt werden (i.d.S. BVerwG, Urt. v. 26.03.2003 - BVerwG 9 C 5.02 -, BVerwGE 118, 91 ff.; Beschl. v. 21.07.2004 - BVerwG 10 B 1.04 -, RdL 2004, 325; OVG Brandenburg, Urt. v. 10.04.2003 - 8 D 3/01.G -, RdL 2004, 108 ff.; OVG Thüringen, Urt. v. 28.11.2007 - 7 F 784/06 -, zit. nach juris).

    Ebenso wie im Fall nicht vorliegender Bodenwerte ist der Verkehrswert dann in erster Linie nach dem Vergleichswertverfahren nach den §§ 13 f. WertV zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 26.03.2003 - BVerwG 9 C 5.02 -, zit. nach juris).

    Schließlich begegnen auch die Abzüge für die Baureifmachung, die der Beklagte gemäß § 19 Abs. 3 SachenRBerG § 19 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SachenRBerG vorgenommen hat, keinen rechtlichen Bedenken; insbesondere sind diese Abzüge auch im Anwendungsbereich des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes geboten (BVerwG, Beschl. v. 26.03.2003 - BVerwG 9 C 5.02 -, zit. nach juris).

  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69

    Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes - Zeitpunkt der Rechtskraft eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Jedenfalls aber müssen die Beteiligten nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 59 Abs. 2 FlurbG Beschwerden gegen den Bodenordnungsplan "zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen" (BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - BVerwG IV C 59.69 -, zitiert nach juris).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 06.05.1970 (a. a. O.) ausgeführt:.

  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 9/99

    Bewertung von landwirtschaftlich genutztem Rohbauland im Außenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Erst wenn derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind, ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i. V. m. § 13 WertV; BVerwG, Beschl. v. 03.07.2003 - BVerwG 9 B 58.03 -, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 26.10.1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen.
  • BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
  • BVerwG, 21.07.2004 - 10 B 1.04

    Bodenordnungsverfahren; Landabfindung; Wertermittlung; Halbteilungsgrundsatz.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Rechtsgrundlage für die Wertermittlung sind auch in einem Verfahren gemäß § 64 LwAnpG grundsätzlich die §§ 27 ff. FlurbG, die bei der Bewertung von mit fremdem Gebäudeeigentum bebauten Grundstücken durch die entsprechend heranzuziehenden Bewertungsregelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ergänzt werden (i.d.S. BVerwG, Urt. v. 26.03.2003 - BVerwG 9 C 5.02 -, BVerwGE 118, 91 ff.; Beschl. v. 21.07.2004 - BVerwG 10 B 1.04 -, RdL 2004, 325; OVG Brandenburg, Urt. v. 10.04.2003 - 8 D 3/01.G -, RdL 2004, 108 ff.; OVG Thüringen, Urt. v. 28.11.2007 - 7 F 784/06 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Bei der erforderlichen Abwägung ist außerdem der Zeitablauf zwischen dem Eintritt der Säumnis und der Erhebung des verspäteten Rechtsmittels zu berücksichtigen; aus dem Beschleunigungsgrundsatz ergeben sich zeitliche Grenzen für die im Ermessen der Behörde stehende Nachsichtgewährung (BVerwG, Urt. v. 07.05.1965 - BVerwG IV C 78.65 -, zit. nach juris; BVerwG, Beschl. v. 29.11.1978 - BVerwG B 21.75 -, RzF 28 zu § 134 Abs. 2 FlurbG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 2/08

    Zum Begriff der Landwirtschaft im Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Die der Trennung von Gebäude- und Grundstückseigentum nach altem DDR-Recht zugrunde liegende besondere Interessenlage ist weggefallen, so dass für die Halbierung des Bodenwertes nach Maßgabe des § 68 Abs. 1 SachenRBerG kein Anlass mehr besteht (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 17.11.2009 - 8 K 2/08 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Werterhöhungen von Grundstücken - Maßnahmen der Flurbereinigung - Abfindung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Es muss von einem Teilnehmer erwartet werden, dass er Einwendungen gegen die mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Schlussakte eines abgeschlossenen Verfahrensabschnitts unverzüglich nach deren Bekanntwerden geltend macht (BVerwG, Urteil vom 17.04.1975 - BVerwG V C 38.74 -, zit. nach juris).
  • BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04

    Gewährung von Nachsicht im Sinne des § 134 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - BVerwG 9 B 8.04 -, zit. nach juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 9 B 58.03

    Rückgriff auf die pauschalierenden Wertermittlungsregelungen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
    Erst wenn derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind, ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i. V. m. § 13 WertV; BVerwG, Beschl. v. 03.07.2003 - BVerwG 9 B 58.03 -, zit. nach juris; BGH, Urt. v. 26.10.1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 9 K 28/97

    Bodenordnung; Halbteilungsgrundsatz; Wertermittlung

  • OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 3/01
  • OVG Thüringen, 28.11.2007 - 7 F 784/06
  • VGH Bayern, 29.03.1994 - 13 AS 93.4039
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15

    Eintritt der Ausschlusswirkung gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

    Der Ausschluss (die Präklusion) des § 59 Abs. 2 FlurbG bewirkt, dass die Beteiligten mit Widersprüchen - abgesehen von den nachträglichen Zulassungen nach § 134 Abs. 2 und 3 FlurbG und der Berufung auf Nichtigkeit - ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.05.1970 - BVerwG 4 C 59.69 -, juris RdNr. 13; Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, juris RdNr. 18).

    Bei der erforderlichen Abwägung ist außerdem der Zeitablauf zwischen dem Eintritt der Säumnis und der Erhebung des verspäteten Rechtsmittels zu berücksichtigen; aus dem Beschleunigungsgrundsatz ergeben sich zeitliche Grenzen für die im Ermessen der Behörde stehende Nachsichtgewährung (vgl. Urt. d. Senats v. 07.12.2010 - 8 K 10/09 -, a.a.O. RdNr. 25; NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, a.a.O. RdNr. 57).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v.18. Februar 2004 - 9 B 8/04 -, juris, u. Urt. v. 17.4.1975 - 5 C 38/74 -, BVerwGE 48, 160; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7.12.2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22

    Die Zustellung der Ladung zum Anhörungstermin an einzelne Beteiligte ist durch §

    Gründe für die Zulassung eines verspäteten Widerspruchs nach § 134 Abs. 3, Abs. 2 FlurbG (sog. Nachsichtgewährung), der als spezialgesetzliche Regelung die Vorschrift des § 32 VwVfG (Wiedereinsetzung) verdrängt (OVG Magdeburg, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 8 K 10/09 - juris Rn. 23), hat die Beklagte zu Recht nicht angenommen.

    Es muss von einem Teilnehmer erwartet werden, dass er Einwendungen gegen die mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Schlussakte eines abgeschlossenen Verfahrensabschnitts unverzüglich nach deren Bekanntwerden geltend macht (OVG Magdeburg, Urteil vom 7. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19. November 1970 - IV B 51.69 - RdL 1971, 72).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 - 70 A 1.22

    Nachsichtgewährung bei Widersprüchen gegen einen Bodenordnungsplan

    Diese Ziele würden nicht zu erreichen sein, wenn alle vor- oder nachher schriftlich vorgebrachten Einwendungen unabhängig von der Anwesenheit der betreffenden Teilnehmer behandelt und in das Protokoll aufgenommen werden müssten (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 8 K 10/09 - juris Rn. 20).

    Es muss von einem Teilnehmer erwartet werden, dass er Einwendungen gegen die mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Schlussakte eines abgeschlossenen Verfahrensabschnitts unverzüglich nach deren Bekanntwerden geltend macht (OVG Magdeburg, Urteil vom 7. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19. November 1970 - IV B 51.69 - RdL 1971, 72).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 8/11

    Zulassung eines Widerspruchs trotz schuldhafter Fristversäumnis unter dem

    Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2004 - BVerwG 9 B 8.04 -, juris und Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG V C 38.74 -, BVerwGE 48, 160; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211).
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